Wir unterstützen Tierhalter, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in
der Lage sind, ihre Haustiere ausreichend zu versorgen.
Voraussetzung: Das Tier/die
Tiere lebte/n bereits VOR Eintritt der Hilfebedürftigkeit im Haushalt. Wir unterstützen keine Neuanschaffungen.
Wird ein weiteres Tier während der Hilfebedürftigkeit in den Haushalt aufgenommen, wird für dieses Tier kein Futter zur Verfügung gestellt.
Wir stellen für maximal 4 Haustiere Futter bereit, aber nur jeweils nicht mehr als zwei pro Art (also höchstens zwei Hunde oder Katzen etc.)
Überprüfung der Bedürftigkeit
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Zum Nachweis Ihrer Bedürftigkeit benötigen wir einen aktuellen Leistungsbescheid (Arbeitslosengeld II / „Hartz IV") sowie Ihren Personalausweis.
Nach der Anmeldung bei uns erhalten Sie von uns nach Überprüfung einen Mitgliedsausweis. Dieser ist bei jeder Ausgabe vorzuzeigen.
Ebenfalls benötigen wir Impfausweise, Kaufverträge/Schutzverträge oder einen anderen Nachweis, dass Sie der Halter des Tieres/der Tiere sind.
Die Ausgabe von Futter erfolgt nach Überprüfung der Bedürftigkeit gegen eine Schutzgebühr.
Hunde bis 10 kg: 1,00€
Hunde von 11 bis 20 kg: 1,50 €
Hunde von 21 bis 30 kg: 2,00€
Hunde ab 31 kg: 2,50 €
Katze: 1,00 €
Nagetier: 0,50 €
Vogel:
0,25 €